Das Problem mit Kinderfotos
Kinder sind eine besonders schutzwürdige Gruppe. Das Kunsturhebergesetz (KUG) und die DSGVO regeln gemeinsam, wann Fotos gemacht und veröffentlicht werden dürfen.
Wann braucht ihr eine Einwilligung?
Immer, wenn Fotos auf denen Kinder erkennbar sind:
Auf einer Webseite veröffentlicht werden
In sozialen Medien geteilt werden
Im Jahresbericht gedruckt werden
In E-Mails an Nicht-Mitglieder versendet werden
Ausnahme: Reine Vereinsinterna (z.B. interne Fotos für das eigene Archiv, nicht veröffentlicht).
Wer muss einwilligen?
Für Kinder unter 18 Jahren müssen beide Erziehungsberechtigten schriftlich einwilligen. Bei Scheidung/Trennung: beide, sofern gemeinsames Sorgerecht besteht.
Wie muss die Einwilligung aussehen?
Schriftlich (Unterschrift)
Freiwillig (keine Nachteile für Nicht-Einwilligung)
Informiert (Verwendungszweck, Plattformen, Dauer müssen genannt sein)
Widerrufbar jederzeit
Muster-Einwilligungstext
"Ich willige ein, dass Fotos und Videos meines Kindes [Name] beim [Veranstaltungsname] für die folgenden Zwecke verwendet werden: [Webseite / Jahresbericht / Newsletter]. Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden."
Praxis-Tipp
Erstellt einmal pro Jahr eine Sammel-Einwilligung für alle Vereinsveranstaltungen des Schuljahres. Spart wiederholtes Nachfragen.
