Was ist die Satzung?
Die Satzung ist die Verfassung eures Vereins. Sie regelt Zweck, Struktur und Regeln. Ohne gültige Satzung keine Eintragung, ohne Eintragung keine Gemeinnützigkeit.
Pflichtinhalte nach § 57 BGB
Name und Sitz des Vereins
Zweck des Vereins
Ein- und Austrittsregeln für Mitglieder
Regelung über die Beiträge
Organ zur Geschäftsführung (Vorstand)
Voraussetzungen zur Einberufung der MV
Beurkundung der Beschlüsse der MV
Zusätzliche Empfehlungen
Für Gemeinnützigkeit (§ 59 AO) braucht ihr außerdem:
Selbstlosigkeitsklausel
Ausschließlichkeitsklausel
Unmittelbarkeitsklausel
Mittelverwendungsklausel
Auflösungsklausel mit Vermögensanfall an gemeinnützige Zwecke
Was oft vergessen wird
Digitale MV: Ohne Satzungsklausel sind rein digitale Mitgliederversammlungen rechtlich problematisch.
Umlaufbeschlüsse: Ermöglicht es dem Vorstand, dringende Beschlüsse per E-Mail zu fassen — spart viele Extratermine.
Beirat oder Kuratorium: Optional, aber hilfreich bei größeren Vereinen.
BMF-Mustersatzung nutzen
Das Bundesfinanzministerium bietet eine Mustersatzung für gemeinnützige Vereine an. Sie ist nicht zwingend zu übernehmen, aber ein guter Ausgangspunkt.
Satzungsänderungen
Erfordern einen Beschluss der MV (meist 2/3-Mehrheit) und die Anmeldung beim Vereinsregister. Plant 4–6 Wochen für die Eintragung ein.
