Was bedeutet Gemeinnützigkeit?
Ein als gemeinnützig anerkannter Verein verfolgt laut Satzung und tatsächlichem Geschäftsbetrieb ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO).
Vorteile
Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
Spenden sind steuerlich absetzbar → stärkt Fundraising
Ermäßigte Umsatzsteuer auf Umsätze aus ideellem Bereich (7% statt 19%)
Portoermäßigungen bei der Deutschen Post
Voraussetzungen
In der Satzung müssen stehen:
Gemeinnütziger Zweck (z.B. "Förderung der Erziehung und Jugendhilfe")
Selbstlosigkeitsgebot (keine Gewinne an Mitglieder ausschütten)
Mittelverwendungsgebot (Einnahmen nur für Satzungszwecke)
Ausschließlichkeitsgebot (keine anderen als die satzungsmäßigen Zwecke verfolgen)
Auflösungsklausel (bei Auflösung Vermögen an gemeinnützige Zwecke)
Anerkennungsverfahren
Beim zuständigen Finanzamt einreichen:
Satzung (muss BMF-Mustervorgaben entsprechen)
Gründungsprotokoll
Ggf. Tätigkeitsbericht bei Folgeprüfungen
Das Finanzamt prüft alle 3 Jahre im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung.
Wie ihr die Gemeinnützigkeit nicht verliert
Nur satzungsmäßige Ausgaben
Kein "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" ohne Genehmigung
Keine Gewinnausschüttung, auch nicht indirekt (z.B. unangemessene Vergütungen)
Steuererklärung fristgerecht einreichen
