Die Ausgangslage
Präsenzversammlungen sind der Normalfall — aber nicht immer praktisch. Berufstätige Eltern, Mitglieder in Elternzeit, weite Anfahrten: Hybride oder digitale MVs erhöhen die Teilnahme deutlich.
Was sagt das Vereinsrecht?
Seit der Reform des BGB 2023 können Vereine in ihrer Satzung hybride und digitale Mitgliederversammlungen erlauben. Ohne entsprechende Satzungsregelung ist eine rein digitale MV rechtlich problematisch.
Empfehlung: Nehmt folgenden Passus in eure Satzung auf:
"Der Vorstand kann bestimmen, dass die Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung, als hybride Veranstaltung oder als rein digitale Veranstaltung durchgeführt wird."
Technische Anforderungen
Damit eine digitale MV wirksam ist:
Alle Mitglieder müssen die Möglichkeit erhalten, teilzunehmen (technischer Zugang)
Abstimmungen müssen eindeutig nachvollziehbar sein
Das Protokoll muss die Beschlüsse vollständig dokumentieren
Praktische Empfehlung
Hybrid ist die beste Lösung für die meisten Vereine: Wer kann, kommt. Wer nicht kann, schaltet sich zu. Tools wie Zoom oder Teams reichen vollkommen aus.
Protokollpflicht
Unabhängig vom Format: Das Protokoll muss innerhalb von 4 Wochen verschickt werden und alle Beschlüsse mit Abstimmungsergebnis enthalten.
