Wie du fuer deinen Foerderverein die Anerkennung der Gemeinnuetzigkeit beim Finanzamt erreichst — Schritt fuer Schritt, mit allen noetigen Unterlagen.
Wenn dein Foerderverein vom Finanzamt als gemeinnuetzig anerkannt ist, zahlt er typischerweise keine Koerperschaftssteuer auf seine Einnahmen. Mitgliedsbeitraege, Spenden und Erloese aus Vereinsfesten bleiben damit in voller Hoehe fuer die Foerderung der Kita oder Schule erhalten — und nicht beim Finanzamt.
Genauso wichtig: Nur ein gemeinnuetziger Verein darf Zuwendungsbescheinigungen (Spendenquittungen) ausstellen. Damit koennen Eltern, Grosseltern und Foerderer ihre Spenden in der Steuererklaerung absetzen — ein zentrales Argument, warum Menschen ueberhaupt spenden. Auch viele Foerderprogramme von Stiftungen, Kommunen und Unternehmen setzen die Gemeinnuetzigkeit voraus.
Fuer den Antrag beim Finanzamt brauchst du in der Regel diese Dokumente:
Manche Finanzaemter fragen zusaetzlich nach einem kurzen Taetigkeitsbericht oder einer Beschreibung der geplanten Projekte — pruefe das auf der Webseite deines zustaendigen Finanzamts.
In der Regel dauert die Pruefung vier bis zwoelf Wochen, abhaengig vom Bundesland und der Auslastung deines Finanzamts. Solange du keine Antwort hast, gilt: noch keine Spendenquittungen ausstellen, aber Spenden duerfen schon angenommen werden.
Falls Rueckfragen kommen — meistens zu Satzungsformulierungen — antworte zuegig schriftlich. Hilfreich ist, die fragliche Stelle direkt mit dem entsprechenden Wortlaut aus Anhang 1 zu §60 AO abzugleichen.
Nach der vorlaeufigen Bescheinigung folgt die endgueltige Anerkennung — typischerweise nach Vorlage der ersten Steuererklaerung. Danach prueft das Finanzamt deinen Verein alle drei Jahre automatisch, indem es eine Steuererklaerung anfordert. Solange Buchfuehrung, Mittelverwendung und Satzung passen, bleibt die Gemeinnuetzigkeit dauerhaft bestehen.
Verliert ein Verein die Gemeinnuetzigkeit — etwa weil Mittel zweckentfremdet wurden — koennen rueckwirkend Steuern nachgefordert und ausgestellte Spendenquittungen ungueltig werden. Deshalb lohnt es sich, von Anfang an sauber zu dokumentieren, wofuer welche Einnahmen verwendet wurden.
Fuer einen typischen Kita- oder Schul-Foerderverein mit ueberschaubaren Einnahmen ist die Gruendung meist ohne Steuerberater machbar — die ELSTER-Formulare und die BMF-Mustersatzung sind so gestaltet, dass auch Laien sie ausfuellen koennen.
Sinnvoll wird ein Steuerberater, wenn dein Verein einen wirtschaftlichen Geschaeftsbetrieb plant (z. B. einen Mittagstisch mit regelmaessigen Einnahmen) oder wenn die Satzung komplexere Zwecke abdeckt. Dann lohnt sich eine Erstberatung, bevor du den Antrag stellst.
Diese Information ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Du moechtest einen Foerderverein fuer deine Kita oder Schule gruenden? Diese Schritt-fuer-Schritt-Anleitung zeigt dir, wie es geht.
Ein Foerderverein unterstuetzt eine Einrichtung wie eine Kita oder Schule finanziell und organisatorisch. Hier erfaehrst du, was das konkret bedeutet.